Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge (Kontingent) der Musikschule mut

Gültigkeit ab Februar 2023! Stand: 6.12.2022

§ 1 Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule mut, Inhaberin und Einzelunternehmerin Clara Duncker, Weilbergstraße 10, 53639 Königswinter nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.

§ 2 Unterrichtsregelungen und Anzahl Unterrichtseinheiten

2.1. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Laufzeit.

    • 1 Monat Laufzeit: 3 Unterrichtseinheiten
    • 3 Monate Laufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
    • 6 Monate Laufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
    • 12 Monate Laufzeit: 36 Unterrichtseinheiten

2.2. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, findet der Unterricht regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin in den Räumen der Musikschule statt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.

2.3. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

2.4. Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet i.d.R. kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen. Damit wird der Unterricht bezogen auf das Kalenderjahr in der Regel in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt. Die Dozent:innen können nach eigenem Ermessen Extra-Stunden innnerhalb der Ferienzeit anbieten.

§ 3 Buchung und Teilnahme

3.1. Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung oder den oder die zuständige:n Dozent:in.

3.1.1. Verbindlich und damit nicht stornierbar ist der jeweils nächste gebuchte Termin.

3.1.2 Die Buchung erfolgt i.d.R. mindestens 7 Tage vor dem Unterrichtstermin. Wenn nicht anders vereinbart wird der/die Dozent:in diese Stunde in der vorhergehenden Unterrichtsstunden für den nächsten regulären Termin verbuchen.

3.2. Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat).

3.2.1. Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.

3.3. Angebote von Extra-Stunden in den Ferien können nach Buchung über die Verwaltung auch von Schüler:innen anderer Dozent;innen über ihr Kontingent wahrgenommen werden.

3.4. Ein Anspruch auf eine/n bestimmten Dozent:in besteht nicht.

§ 4 Unterrichtsbeiträge

4.1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingente).

4.2. Die Beiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.

4.3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift berechnen wir 6€ für die Kosten der Rücklastschrift.

4.4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§ 5 Unterrichtsausfall

5.1. Soweit der oder die Schüler:in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat er oder sie keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.

5.2. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die ausgesetzte bescheinigte Ausfallzeit. Die Musikschule ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch eine:n andere:n Schüler:in zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.

5.3. Der durch etwaige Verhinderung ausgefallene Unterricht des oder der Lehrer:in wird dem Stundenkontingent des/der Schüler:in wieder gutgeschrieben.

5. 3.1 Eine ausgefallene Stunde kann nach Vereinbarung nachgeholt werden. Es werden max. 3 Nachholtermine angeboten. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin von dem oder der Schüler:in nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.

§ 6 Unterrichtsfreie Zeiten

In den Schulferien des Landes NRW findet kein regelmäßiger wöchentlicher Unterricht statt.. Dies gilt auch für gesetzliche oder ortsübliche Feiertage.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1. Die Laufzeit erstreckt sich über den gewählten Zeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich über das Online-Kündigungsformular erfolgen.

7.2. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der oder die Kund:in frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot von dem oder der Kund:in nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für die Laufzeit von einem Monat gemäß der aktuellen Preisliste.

§ 8 Abweichende Bedingungen in der OGS-Gottfried-Kinkelschule

8.1 Der Unterricht in der Gottfried-Kinkel-Schule unterliegt den besonderen Bedingungen, die von seitens der OGS-Organisation bestimmt werden. Die Plätze werden von der OGS Leitung freigegeben.

8.2 Es gibt keinen Anspruch auf Unterricht im Rahmen der OGS und auch nicht darauf, dass sämtlicher Unterricht vor Ort stattfinden. Stunden, die aus organisatorischen Gründen nicht im Schulgebäude stattfinden können werden an anderen Standorten der Musikschule mut wahrgenommen.

8.3 Innerhalb der OGS gibt es nur zwei mögliche Laufzeiten, die an feste Termine im Jahr gebunden sind. Verträge mit 6 Monaten Laufzeit können zu den festen Terminen von Februar bis Juli oder August bis Januar, entsprechend der Schulhabljahre abgeschlossen werden. Verträge mit 12 Monaten Laufzeit können nur von August bis Juli abgeschlossen werden.

8.4 Die Verträge enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Es ist keine Kündigung nötig. Um den Platz zu behalten muss rechtzeitig ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

§ 9 Zahlungsmodalitäten

Alle Entgelte werden jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit, per Lastschriftverfahren vom Konto des oder der Schüler:in abgebucht.

Bankkonto:
Musikschule mut – Clara Duncker
IBAN: DE86120300001020381743
BIC: BYLADEM1001

§ 10 Haftung und Hausordnung

10.1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

10.2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

10.3. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für den oder die Schüler:in.

§ 11 Salvatorische Klausel

11.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.

11.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

§ 12 Einwilligungsklausel

§ 12.1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten der Schüler:innen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den oder die Schüler:in gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

12.2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.

§ 13 Persönlichkeitsrechte

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos meines/unseres Kindes auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt