AGB | Gruppenunterricht

Stand: 6.1.2023

Bestimmte Angebote der Musikschule mut bieten wir in Form von Gruppenunterricht (im folgenden nur Unterricht genannt) mit mehr als einem Schüler an, zum Beispiel Unterricht in Kleingruppen, Musikalische Früherziehung, Ensemble oder Orchester.

§ 1 Laufzeiten und Kündigung

  1. Befristete Verträge (mit Enddatum): Für diese Form des Unterrichts wird eine feste Laufzeit mit Start- und Enddatum von der Musikschulleitung oder der Dozent:in festgelegt. Bei diesen Verträgen ist keine Kündigung nötig. Um einen Platz im nachfolgenden Angebot zu erhalten muss rechtzeitig ein neuer Vertrag für die nächste Laufzeit online abgeschlossen werden.
  2. Unbefristete Verträge (ohne Enddatum): In Absprache zwischen den beteiligten Schüler:innen, dem/der jeweiligen Dozent:in und der Musikschule mut werden eine Laufzeit und ein Startdatum vereinbart. Diese sind verbindlich für alle Teilnehmenden. Bei diesen Verträgen muss die Kündigung für den Unterricht spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich über das Online-Kündigungsformular erfolgen. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag immer um einen weiteren Monat.

§ 2 Anzahl der Unterrichtseinheiten

  1. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der festgelegten Laufzeit und beträgt immer durchschnittlich drei Unterrichteinheiten pro Monat. Die geplanten Termine werden den Teilnehmer:innen zu Beginn mitgeteilt.
  2. Unterrichtstage und Unterrichtszeiten werden zu Beginn des Unterrichts mitgeteilt und sind verbindlich. Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet i.d.R. kein Unterricht statt. In Ausnahmen können einzelne Termine in den Ferien oder an Feiertagen stattfinden, um die vereinbarte Anzahl an Unterrichtsterminen zu erreichen.

§3 Mindesteilnehmer

Wird die festgelegte Anzahl von Teilnehmern bzw. Mindestteilnehmern nicht erreicht bzw. die geplanten Schüler:innen melden sich nicht an, so behält sich die Musikschule mut vor die Verträge mit den angemeldeten Schüler:innen zu pausieren, zu stornieren oder die Unterrichtszeit zu kürzen.

§4 Ausfall und Abwesenheit des Schülers

  1. Soweit der oder die Schüler:in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat er oder sie keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.
  2. Der durch etwaige Verhinderung ausgefallene Unterrichtseinheiten des oder der Lehrer:in wird an einem Ersatz-Termin erteilt. Diese werden optional vorab mitgeteilt und bei Bedarf zusätzlich angesetzt.

§ 5 Unterrichtsräume

Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, findet der Unterricht regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin in den Räumen der Musikschule mut statt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.

§6 Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

§7 Buchung und Teilnahme

Anmeldung erfolgt verbindlich online. Es besteht kein Anspruch auf einen freien Platz. Sollte ein Unterrichtsangebot ausgebucht sein kann der/ die Schüler:in auf eine Warteliste aufgenommen werden. Ein Anspruch auf eine/n bestimmten Dozent:in besteht nicht.


§8 Unterrichtsbeiträge und Zahlungsmodalitäten

  1. Sepa-Lastschrift: Die Beiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Alle Entgelte werden jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit, per Lastschriftverfahren vom Konto des oder der Schüler:in abgebucht. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift berechnen wir 6€ für die Kosten der Rücklastschrift.
  2. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
  3. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen. Damit wird der Unterricht bezogen auf das Kalenderjahr in der Regel in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.

§ 9 Haftung und Hausordnung

Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für den oder die Schüler:in.

§ 10 Einwilligungsklausel und Persönlichkeitsrechte

  1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten der Schüler:innen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den oder die Schüler:in gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
  2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.
  3. Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos meines/unseres Kindes auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt

§11 Salvatorische Klausel

Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

Musikschule mut | Clara Duncker (Inhaberin) | Weilbergstraße 10 | 53639 Königswinter | mail@musikschule-mut.de